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Veröffentlicht am 28. Oktober 2009

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft

Bern, 28.10.2009 - Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz per 1. Mai 2010 in Kraft. Dieses Gesetz will die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens schützen und gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass die Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können.