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Veröffentlicht am 29. Oktober 2009

Adressbuchschwindel: SECO erfolgreich vor Bundesgericht

Bern, 29.10.2009 - Das Bundesgericht hat am 1. Oktober 2009 in letzter Instanz eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingereichte Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Adressbuchfirma NovaChannel AG geschützt. Mit dem Urteil wird der Firma untersagt, weiterhin täuschende Antragsformulare zu verwenden.