Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF): Liberalisierung der Tankvorschriften
Bern, 3.7.1998 - Den nunmehr dreissigjährigen Tankvorschriften wird ein neues, zeitgemässes Kleid verpasst. Die staatlichen Kontrollen werden abgebaut. Die Besitzer und Besitzerinnen von Tankanlagen sowie das Tankgewerbe haben mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) hat der Bundesrat auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.