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Veröffentlicht am 4. November 2009

Telekommunikation: Schutz für Konsumenten wird verstärkt

Bern, 4.11.2009 - Der Bundesrat hat heute die Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Diese Änderungen bewirken unter anderem, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt und informiert werden, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren.