Neue Lösungen für die Entsorgung von Batterien: Vorgezogene Entsorgungsgebühren für Batterien und Akkumulatoren
Bern, 1.7.1998 - Mit Hilfe einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr will der Bund die Verwertung von Batterien und Akkumulatoren finanziell sicherstellen. Für die besonders schadstoffreichen Nickel-Cadmium-Akkumulatoren werden zulässige Maximalmengen im Siedlungsabfall festgelegt, bei deren Überschreitung die Einführung eines Pfandes droht. Zusätzlich wird der Grenzwert für den Quecksilbergehalt in Alkali-Mangan-Batterien weiter gesenkt. Den entsprechenden revidierten Anhang zur Stoffverordnung hat der Bundesrat auf den 1. Oktober 1998 in Kraft gesetzt.