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Veröffentlicht am 17. November 2009

Fall UBS: Die Amtshilfe ist auf Kurs; Anhang zum Abkommen in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht

Bern, 17.11.2009 - Die Amtshilfe, welche die Schweiz im Fall UBS gegenüber den US-amerikanischen Steuerbehörden leistet, ist auf Kurs. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Fragen der Umsetzung, die damit verbundenen Fristen und die Anzahl von 4450 Amtshilfefällen wurden im Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009 festgelegt. Die Kriterien für die Gewährung von Amtshilfe wurden heute - 90 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens - in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht.