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Veröffentlicht am 18. November 2009

Neue Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation

Bern, 18.11.2009 - Der Bundesrat hat heute eine neue Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) verabschiedet. Die Verordnung übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen der bisherigen Regelung und Praxis der Aufsichtsbehörde.