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Veröffentlicht am 27. November 2009

Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes; Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des RVOG

Bern, 27.11.2009 - Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benützt, soll vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt werden. Zugleich soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Botschaft über die Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet.