Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 14. Januar 1998

Änderung der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV): Bundesrat stützt freiwillige Recyclingsysteme für Getränkeverpackungen

Bern, 14.1.1998 - Händler, Hersteller und Importeure von Mineralwasser, Süssgetränken und Bier werden verpflichtet, sich in Zukunft entweder an den bestehenden Sammel- und Verwertungssystemen für verbrauchte Verpackungen finanziell zu beteiligen oder auf eigene Rechnung ein gleichwertiges System zu betreiben. Eine entsprechende Änderung in der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat der Bundesrat auf den 1. April 1998 in Kraft gesetzt. Er stützt damit die von der Wirtschaft erfolgreich betriebenen Sammelsysteme, welche heute zunehmend durch sogenannte „Trittbrettfahrer" gefährdet werden. Dabei handelt es sich um Marktteilnehmer, die die bestehenden Sammelsysteme nicht unterstützen, aber davon profitieren. Für die Verpackungsmaterialien Glas, PET und Aluminium legte der Bundesrat zudem neue Toleranzschwellen für die im Siedlungsabfall erlaubten Verpackungsmengen fest.