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Veröffentlicht am 1. Dezember 2009

Die WEKO büsst drei Pharmaunternehmen wegen Festlegung von Wiederverkaufspreisen

Bern, 1.12.2009 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt fest, dass die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Hors-Liste Medikamenten unzulässig sind. Sie verhängt gegen die betroffenen Pharmaunternehmen Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG eine Busse von CHF 5.7 Mio.