Die WEKO büsst drei Pharmaunternehmen wegen Festlegung von Wiederverkaufspreisen
Bern, 1.12.2009 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt fest, dass die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Hors-Liste Medikamenten unzulässig sind. Sie verhängt gegen die betroffenen Pharmaunternehmen Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG eine Busse von CHF 5.7 Mio.