Bilaterale Regelung Schweiz- EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet
Bern, 9.12.2009 - Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs dürfen von Genfer Weinbauern ab 2010 wieder zu Wein mit der Bezeichnung «AOC Genève» verarbeitet werden. Der Gemischte Ausschuss für das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft hat im Rahmen seiner neunten Sitzung die entsprechende staatsvertragliche Regelung gutgeheissen. Die Sitzung des Gemischten Ausschusses diente neben der Analyse des bilateralen Handels ebenfalls der Weiterführung des Abkommens.