Revision der Jagdverordnung: Jagdmoratorium für Rebhuhn verlängert
Bern, 15.12.1997 - Mit einem Jagdverbot beziehungsweise einer Verlängerung des Jagdmoratoriums schützt der Bundesrat Moorenten und Rebhühner. Mit einer verstärkten Bejagung von Jungtieren wird der Bestandesentwicklung der Wildschweine Rechnung getragen. Ein Verbot für die Verwendung von Bleischrot in Flachwasserzonen soll die Vergiftung von Wasservögeln durch die Aufnahme von Bleikügelchen mit der Nahrung verhindern. Entsprechende Änderungen werden mit der revidierten Verordnung über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) auf den 1. April 1998 in Kraft gesetzt.