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Veröffentlicht am 17. Dezember 2009

Besserer Schutz von Whistleblowern mehrheitlich befürwortet; Bundesrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis

Bern, 17.12.2009 - Die Teilrevision des Obligationenrechts zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden. Bevor der Bundesrat allerdings über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.