Administrative Entlastungen bei Bewilligungen
Bern, 17.12.2009 - Bewilligungen sind für den Schutz der Umwelt, Sicherheit oder Gesundheit oft unabdingbar. Für die Unternehmen können die damit verbundenen Verfahren jedoch sehr kostspielig und zeitaufwendig sein. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat gestützt auf einen am 16. Dezember gutgeheissenen Bericht das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) damit beauftragt, die Verordnung über die Ordnungsfristen anzupassen. Von einer allgemeinen Einführung der so genannten Widerspruchsverfahren rät der Bundesrat ab.