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Veröffentlicht am 17. Dezember 2009

Kapitalleistungen der privaten Altersvorsorge werden steuerlich begünstigt

Bern, 17.12.2009 - Durch die getrennte Besteuerung vom übrigen Einkommen werden Kapitalleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a steuerlich privilegiert. Diese Begünstigung entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat gestern in Erfüllung eines Postulates gutgeheissen hat.