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Veröffentlicht am 21. Dezember 2009

Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU

Bern, 21.12.2009 - Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 21.12.2009 das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossenes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA CH-EG) um ein neues Kapitel über Aufzüge erweitert und das bestehende Kapitel über Maschinen an die neue EU Maschinenrichtlinie angepasst. Diese Änderung tritt heute in Kraft.