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Veröffentlicht am 14. Februar 2006

Partikelfilterpflicht für Dieselmotoren von Schiffen

Bern, 14.2.2006 - Dieselmotoren in gewerbsmässig eingesetzten Schiffen sollen in Zukunft obligatorisch mit einem Partikelfilter ausgestattet werden. Zudem sollen auch für Schiffsführer Blutalkoholgrenzwerte eingeführt werden. Diese zwei Neuerungen sind Bestandteil der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV). Die Revision bringt eine Anpassung der Verordnungstexte an den aktuellen Stand der Technik . Die Schweiz will dabei die im Jahre 2003 erweiterte EU-Sportbootrichtlinie teilweise in das schweizerische Schifffahrtssrecht übernehmen. Zu den Revisionsvorschlägen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein viermonatiges Anhörungsverfahren eröffnet. Die revidierten Verordnungen soll der Bundesrat 2007 in Kraft setzen.