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Veröffentlicht am 22. Januar 2010

Bundesrat wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysieren

Bern, 22.1.2010 - Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2010 eine Beschwerde gegen die Gewährung von Amtshilfe an die USA auf der Grundlage des Staatsvertrages Schweiz-USA vom 19. August 2009 im Fall UBS gutgeheissen hat. Der Bundesrat wird am nächsten Mittwoch aufgrund einer ersten Analyse des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) entscheiden, auf welche Art und Weise die Umsetzung des Abkommens Schweiz-USA im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt werden kann.