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Veröffentlicht am 15. Februar 2006

Untersuchung des UVEK betreffend Finanzierung der Sendung „Traumjob“

Bern, 15.2.2006 - Die Finanzierung der Sendung „Traumjob“ durch das Schweizer Fernsehen ist aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Ob der Lohn des „Traumjob“-Gewinners vom Schweizer Fernsehen bezahlt wurde, ist für die Finanzaufsicht keine relevante Frage. Wirtschaftlich gesehen hat das Schweizer Fernsehen diesen Lohn aber finanziert, wie die Untersuchung des UVEK ergeben hat.