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Veröffentlicht am 12. August 1998

LSVA ist Voraussetzung für bilaterale Abkommen mit EU

Bern, 12.8.1998 - Die LSVA ist eine Voraussetzung für den Abschluss der bilateralen Abkommen mit der EU: mit der LSVA kann die im Landverkehrsabkommen vorgesehene Einführung der 40-Tonnen-Lastwagen kompensiert und die NEAT finanziert werden. Ohne Landverkehrsabkommen können die übrigen Abkommen mit der EU nicht abgeschlossen werden.