Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen; Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 5.3.2010 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Zug, Freiburg, St. Gallen, Graubünden und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie er in seiner am Freitag verabschiedeten Botschaft festhält.