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Veröffentlicht am 9. März 2010

Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht

Bern, 9.3.2010 - Die geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Der Bundesrat will aber vertieft prüfen, wie Widersprüche zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können. Dies hält er in seinem am Freitag verabschiedeten Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht fest.