Entscheide zur Regierungsreform
Bern, 25.3.2010 - Der Bundesrat will die Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin auf zwei Jahre verlängern. Zudem soll die Regierungstätigkeit durch den vermehrten Einsatz von Staatssekretären und mit weiteren Massnahmen gestärkt werden. Er hat am Mittwoch an einer Klausursitzung das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit der Bundeskanzlei bis im Sommer eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vorzubereiten.