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Veröffentlicht am 26. März 2010

UVP: Änderungen der Espoo-Konvention

Bern, 26.3.2010 - Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen, die betroffenen Nachbarländer zu konsultieren. Die Konvention ist für die Schweiz seit 1997 in Kraft. Die Länder, die der Konvention beigetreten sind, haben nun beschlossen, die Pflicht zur Konsultation der Nachbarländer auf weitere Vorhaben auszudehnen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat diese Änderungen in der Konvention in die Anhörung geschickt.