Ersatzbeschaffung von Wohneigentum: Bundesrat ist gegen Methodenwechsel bei der Besteuerung des Grundstückgewinns
Bern, 31.3.2010 - Wer beim Erwerb einer Ersatzliegenschaft frei verfügbaren Gewinn erzielt, soll dafür auch künftig keinen Steueraufschub erhalten. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht vom 19. Januar 2010 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) und spricht sich damit für die Beibehaltung der heutigen Besteuerungsmethode aus. Hingegen begrüsst der Bundesrat, dass die Besteuerungskompetenz der Kantone bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen von Liegenschaften geregelt und eine gegenseitige Meldepflicht unter den Kantonen eingeführt werden soll.