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Veröffentlicht am 31. März 2010

Änderungsprotokoll zum Amtshilfeabkommen UBS-USA unterzeichnet; Vorläufige Anwendung ermöglicht Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen

Bern, 31.3.2010 - Der Bundesrat hat am Mittwoch das Änderungsprotokoll zur Revision des UBS-Abkommens genehmigt. Das Protokoll ist noch gleichentags in Washington unterzeichnet worden. Die vorläufige Anwendung des revidierten UBS-Abkommens schafft die erforderliche Rechtsgrundlage, damit die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) auch in Fällen von fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung Schlussverfügungen erlassen und die Schweiz ihre mit dem Abkommen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten kann.