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Veröffentlicht am 14. April 2010

Revidiertes UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet; Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 14.4.2010 - Nur die Umsetzung des UBS-Abkommens zwischen der Schweiz und den USA gewährleistet, dass der Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA beigelegt, die Herausgabe von Kundendaten im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens erfolgt und Risiken für die schweizerische Volkswirtschaft vermieden werden. Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch zuhanden des Parlaments die Botschaft zur Genehmigung des revidierten UBS-Abkommens verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, dem Parlament den Entwurf zu einem Bundesbeschluss vorlegen, um die mit dem Amtshilfeverfahren anfallenden Kosten der UBS aufzuerlegen.