Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Zürcher Privatbankier H.
Bern, 6.5.2010 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kommt aufgrund der Aktenlage in der Strafsache gegen den Zürcher Privatbankier H. zum Schluss, dass er sich strafbar gemacht hat und dass die mutmasslichen Straftaten einer gerichtlichen Beurteilung zuzuführen sind. Bei ihrer Beurteilung stützt sich die BA weitgehend auf den Schlussbericht des nebenamtlichen eidgenössischen Untersuchungsrichters Hansjakob. Die Anklageschrift wurde gestern beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.