Vernehmlassung zur Umsetzung des «UNO-Feuerwaffenprotokolls» sowie des «UNO-Rückverfolgungsinstruments»
Bern, 12.5.2010 - Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Vernehmlassung zur Umsetzung des «UNO-Feuerwaffenprotokolls» sowie des «UNO-Rückverfolgungs¬instruments» zu eröffnen. Bis Anfang September haben Kantone, Parteien sowie weitere interessierte Kreise Zeit, zu den nötigen Anpassungen, vor allem im Waffengesetz, Stellung zu nehmen. Mit diesem Geschäft nimmt der Bundesrat Anliegen der Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» auf.