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Veröffentlicht am 12. Mai 2010

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes

Bern, 12.5.2010 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes im Bankengesetz verabschiedet. Das bis Ende 2010 geltende Dringlichkeitsrecht zur Verstärkung des Einlegerschutzes soll dauerhaft im Bankengesetz verankert werden. Zudem werden die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Bestimmungen im Bankengesetz aufgenommen.