Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technische Entwicklung anpassen; Vernehmlassung zur Änderung des BÜPF eröffnet
Bern, 19.5.2010 - Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst und erfasst ausdrücklich auch das Internet, also auch E-Mail-Verkehr und Internettelefonie. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.