Unverjährbarkeitsinitiative wird umgesetzt; Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Bern, 26.5.2010 - Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn zum Zeitpunkt der Tat das Opfer weniger als zehn Jahre alt, der Täter volljährig und die Straftat am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So beabsichtigt der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative zu konkretisieren und umzusetzen. Er hat am Mittwoch die erforderliche Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.