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Veröffentlicht am 31. Mai 2010

Vernissage Sonderausstellung Kulturgüterschmuggel

Bern/Gandria, 31.5.2010 - Seit dem 1. Juni 2005 sind Kulturgüter wirkungsvoll durch das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfergesetz (KGTG) geschützt. Im Rahmen des fünfjährigen Jubiläums veranstalten die Eidgenössische Zollverwaltung EZV und das Bundesamt für Kultur BAK die Sonderausstellung «For Sale? Kulturgüterschmuggel und der Zoll» im Zollmuseum in Cantine di Gandria bei Lugano. Heute wurde diese mit einer Vernissage eröffnet.