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Veröffentlicht am 4. Juni 2010

Austausch und Bearbeitung von Personendaten klar geregelt

Bern, 4.6.2010 - Der Austausch und die Bearbeitung von Personendaten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Schengen-Raum werden klar geregelt. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss umsetzen, auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Der Inkraftsetzungsbeschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist unbenutzt abläuft.