Elektronischer Verkehr mit Behörden geregelt
Bern, 18.6.2010 - In Zivil- und Strafverfahren sowie in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden die Behörden ab nächstem Jahr Eingaben auch in elektronischer Form entgegennehmen und behandeln. Der Bundesrat hat am Freitag die Übermittlungsverordnung, welche die Modalitäten des elektronischen Verkehrs regelt, auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.