WEKO passt die Vertikalbekanntmachung ihrer jüngsten Fallpraxis und den Entwicklungen in der EU an
Bern, 30.6.2010 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 28. Juni 2010 die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden einer Revision unterzogen. Damit wird der jüngsten Fallpraxis der WEKO sowie den aktuellen Entwicklungen im EU-Wettbewerbsrecht Rechnung getragen. Mit der Revision bekräftigt die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche vertikale Abreden in der Schweiz vorzugehen und stellt sicher, dass in diesem Bereich auch künftig die gleichen Regeln wie in der EU zur Anwendung kommen.