Gemeinsame Aktion von VöV, Personalverbänden und BAV gegen Übergriffe auf das Personal im öffentlichen Verkehr
Bern, 7.9.2010 - Strafbare Handlungen gegen Angestellte von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind seit dem 1. Januar 2007 Offizialdelikte. Sie werden damit von Amtes wegen verfolgt. Die Verkehrsunternehmen können dies zum besseren Schutz ihrer Angestellten in ihren Fahrzeugen mittels Kleber bekannt machen.