Straftaten angemessen sanktionieren; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Harmonisierung der Strafrahmen
Bern, 8.9.2010 - Der Bundesrat will die Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches besser aufeinander abstimmen und damit eine angemessene Sanktionierung von Straftaten ermöglichen. Er hat am Mittwoch einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der analoge Anpassungen im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht vorsieht. Besondere Beachtung schenkt die Revision den Strafrahmen bei den Delikten gegen Leib und Leben.