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Veröffentlicht am 8. September 2010

Bundesgerichtsentscheid im Fall Logistep AG

Bern, 8.9.2010 - Der EDÖB begrüsst das heutige Bundesgerichtsurteil in Sachen Logistep. Das Bundes­gericht ist der Argumentation des EDÖB praktisch vollumfänglich gefolgt und setzt damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen.