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Veröffentlicht am 1. Oktober 2010

Besserer Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen; Bundesrat schickt Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung

Bern, 1.10.2010 - Die maximale Entschädigung für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen soll zum besseren Schutz der Arbeitnehmenden von sechs auf zwölf Monatslöhne erhöht werden. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.