Gesetzliche Grundlage für die Liquidation nachrichtenloser Vermögen
Bern, 1.10.2010 - Die Banken sollen die Möglichkeit erhalten, nachrichtenlose Vermögen zu liquidieren, sofern sich auf die vorgängige Publikation keine Berechtigten gemeldet haben. Dies sieht die heute vom Bundesrat verabschiedete Zusatzbotschaft zur Änderung des Bankengesetzes vor. Angesichts der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse verzichtet der Bundesrat hingegen darauf, den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen im Privatrecht neu zu regeln.