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Veröffentlicht am 20. Oktober 2010

Mindestlohn für Hausangestellte

Bern, 20.10.2010 - Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) verabschiedet. Zum ersten Mal seit der Einführung der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr am 1. Juni 2004 legt er damit einen Mindestlohn für eine Branche fest. Der NAV Hauswirtschaft wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 in der ganzen Schweiz mit Ausnahme von Genf gelten.