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Veröffentlicht am 22. Oktober 2010

Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt

Bern, 22.10.2010 - Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen verboten. Eine vom BAFU am 22. Oktober 2010 veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass diese Bestimmungen von den Unterhaltsdiensten der Gemeinden immer besser beachtet werden. Dagegen ist das Herbizidverbot jedem zweiten Privatgartenbesitzer immer noch unbekannt.