Mehr Geld für Wasserkraftkantone und für erneuerbaren Strom
Bern, 3.11.2010 - Der Bundesrat hat heute Änderungen des Wasserrechtsgesetzes und des Energiegesetzes per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Diese sehen vor, den maximal zulässigen Wasserzins ab 2011 anzuheben und die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung ab 2013 zu erhöhen.