WEKO sanktioniert Preisabreden im Bau-Nebengewerbe
Bern, 4.11.2010 - Wegen unzulässigen Wettbewerbsabreden büsst die Wettbewerbskommission (WEKO) vier Unternehmen, welche im Bereich Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren tätig sind, mit insgesamt rund CHF 7,6 Mio. Die Unternehmen haben Zeitpunkt und Höhe von Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Solche horizontalen Preisabreden stellen schwere Verstösse gegen das Kartellgesetz dar. Die EU hat bezüglich der gleichen Sachverhalte ebenfalls eine Untersuchung eröffnet, diese ist derzeit noch hängig.