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Veröffentlicht am 17. November 2010

Änderung der Verordnung über die Gebühren des VBS

Bern, 17.11.2010 - Die Gebührenansätze für Flugdienstleistungen des VBS werden auf den 1. Januar 2011 vereinheitlicht. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung geändert. Neu gilt für alle Flugdienstleistungen die Vollkostenrechnung. Die Flugstunde mit dem Bundesratsjet Falcon 50 kostet beispielsweise 8‘600 Franken, jene für den Super Puma 10‘900 Franken.