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Veröffentlicht am 3. Dezember 2010

Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte geregelt; Bundesrat setzt zwei Verordnungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft

Bern, 3.12.2010 - Strafbehörden sollen beschlagnahmte Vermögenswerte sicher, werterhaltend und ertragsbringend anlegen. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat in den am Freitag verabschiedeten Ausführungsbestimmungen zur neuen Strafprozessordnung (StPO) festgelegt.