Kostendeckende Einspeisevergütung: Vergütung für Solarstrom sinkt – „Deckel“ steigt
Bern, 10.12.2010 - Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom sinkt per 1. Januar 2011 um 18%. Gleichzeitig kann der Anteil des Solarstroms am KEV-Fördertopf („Solar-Deckel“) von bisher 5% auf 10% erhöht werden. Dies hat der Bundesrat heute entschieden und an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Revision der Energieverordnung verabschiedet. Grund dafür sind die deutlich gesunkenen Kosten für Photovoltaikanlagen.