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Veröffentlicht am 30. Dezember 2010

Anklage im Fall Hells Angels

Bern, 30.12.2010 - In der Strafsache „Hells Angels“ kommt die Bundesanwaltschaft (BA) aufgrund der Aktenlage zum Schluss, dass sich einzelne Mitglieder des Motorradclubs strafbar gemacht haben und dass die mutmasslichen Straftaten gerichtlich zu beurteilen sind. Die BA erhebt beim Bundesstrafgericht Anklage gegen fünf Exponenten des Hells Angels MC Zürich wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, einer versuchten Erpressung, einer versuchten Freiheitsberaubung und Entführung sowie vorgenommener Vorbereitungen für einen Raubüberfall.