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Veröffentlicht am 13. Juni 2005

Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung; Tätigkeitsbericht der Expertenkommission

Bern, 13.6.2005 - Der Bundesrat hat vom dritten Tätigkeitsbericht 2001 – 2004 der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung Kenntnis genommen. Die in früheren Berichten erwähnten Vollzugsprobleme konnten dank der zunehmenden Anzahl Bewilligungen reduziert werden. Weitere Verbesserungen sollen durch vermehrte Kontrollen und durch Aufklärungsarbeit erreicht werden.